Die erheblichen Häufigkeiten von Verhaltensauffälligkeiten und psychischen Störungen bei Schülerinnen und
Schülern in den Schulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (FSGE) sind epidemiologisch durch
zahlreiche Studien bestätigt (Soltau et al., 2015; Dworschak et al., 2012; Überblick bei Sarimski, 2007). Wie
auch immer man die Zahlen bewertet, fest steht, dass die „betroffenen“ Lehrer mit einem sehr
reichhaltigen Spektrum von Verhaltensweisen und Ausdrucksformen ihrer Schüler konfrontiert werden, die ihre
spontanen Umgangsstrategien, ihr pädagogisches Wissen und ihre Kompetenzen sowie ihre Erfahrungen oftmals weit
über ihre Grenzen herausfordert.
Aus meiner Sicht steht außer Zweifel, dass gerade bei den Äußerungsformen von intelligenzgeminderten Kindern
und Jugendlichen die „Grenzen der Pädagogik“ und damit die „Grenzen der
Beschulbarkeit“ (Ahrbeck, 2006) oftmals erreicht werden, und zwar wesentlich häufiger als es gemeinhin
diskutiert wird (z.B. bei Ratz, 2012) und wahrscheinlich auch wesentlich häufiger als in anderen Schultypen.
Die Schwelle in einer FSGE, die Grenzen der Beschulbarkeit festzustellen, also einen längerfristigen oder gar
endgültigen Ausschluss aus der Schule aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten erwägen, ist aber nach aller
Erfahrung extrem hoch. Dabei spielen mehrere Gründe eine Rolle, u.a.: Die Lehrkräfte sind der Überzeugung,
dass die FSGE der letzte Ort sei, wo sich noch jemand dieser schwierigen Menschen annimmt. „Nach uns gibt
es niemanden!“
Die Schulaufsichten ordnen die Beschulung an, weil es tatsächlich keine Alternative gibt oder eine solche
nicht wahrgenommen wird, anders bei nichtintelligenzgeminderten Schülern, wo die „temporäre Befreiung von
Schulbesuchspflicht“ mit Unterbringung in der Jugendhilfe …
… weiterlesen können Sie in der Printausgabe [Heilpädagogische Forschung 42(3), 160–168]