Das Thema Gewalt in der Begleitung von Menschen und gegenüber Mitarbeitenden in sozialen Einrichtungen ist
ein Aspekt psychosozialer Belastungen, der eine zunehmende Bedeutung gewinnt. In manchen Einrichtungen und
Diensten hat er bereits einen Anteil von 30% an allen Arbeitsunfällen erreicht (Anteil der Unfallanzeigen an
die Berufsgenossenschaft). Aus der zunehmenden Bedeutung ergibt sich ein Handlungsauftrag für Geschäftsführungen
wie auch für die betriebliche Interessenvertretung. Für die Geschäftsführung ist er z.B. im Arbeitsschutzgesetz
mit dem gesetzlichen Auftrag zur Reduzierung von Gefährdungen durch psychosoziale Belastungen wie z.B.
Gewaltvorfälle zu finden.
Gewalt umfasst verschiedene Handlungsebenen: In diesem Artikel soll das Thema Fremdbestimmung und Gewalt gegen
Betreute nur gestreift und auch Mobbing und andere Formen von Gewalt zwischen Mitarbeitenden nur kurz erwähnt
werden. Hier soll es um die Gewaltausübung Betreuter gegenüber Mitarbeitenden gehen. Aus den Erfahrungen der
Mitarbeitendenvertetung (MAV) eines großen diakonischen Unternehmens mit der Zunahme insbesondere schwerer
Gewaltvorfälle in der Betreuungsarbeit soll der folgende Text die Schlussfolgerungen zusammenfassen, deren Ziel
in einer Vereinbarung mit der Geschäftsführung zur Prävention von Gewalt mündete. Es geht also um
innerbetriebliche Handlungsmöglichkeiten aus Sicht der Interessenvertretung. Dazu wird es notwendig sein, auf
vorhandene Gesetzesvorlagen und Verordnungen zu verweisen. Denn Arbeitgeber in Deutschland setzen
Arbeitsschutzregelungen erfahrungsgemäß nicht ausreichend um, wenn es um psychosoziale Gefährdungen
geht …
… weiterlesen können Sie in der Printausgabe [Heilpädagogische Forschung 42(3), 154–159]