Heilpädagogische Forschung
 
Schülerinnen und Schüler mit mehrfachen und schwersten Behinderungen inklusiv beschulen – Bericht über ein Inklusionsvorhaben in Berlin-Spandau
aus: Heilpädagogische Forschung Nr. 4 2015
von Adrienne Biermann und Thomas Brand

Grundlage des Inklusionsvorhabens
Im Dezember 2006 haben die Vereinten Nationen die Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen verabschiedet. Die Vertragsstaaten verpflichten sich darin, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen sicherzustellen und zu fördern. In § 24 erkennen die Vertragsstaaten weiterhin das Recht auf Bildung aller Menschen mit Behinderungen an und stellen ein inklusives Bildungssystem in Aussicht, in welchem jedwede Diskriminierung zu unterbleiben hat und das Chancengleichheit gewähren soll. Entsprechend findet sich im § 24 der Resolution ein Forderungskatalog, nach welchem

  • Bedingungen zu schaffen sind, unter denen Persönlichkeit, Begabung und Kreativität sowie andere geistige und körperliche Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen voll zur Entfaltung kommen können,
  • angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen zu treffen sind,
  • Menschen mit Behinderungen im allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung gewährleistet werden soll,
  • wirksame, individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen angeboten werden sollen,
  • es Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen ist, lebenspraktische Fertigkeiten und soziale Kompetenzen und u.U. alternative Kommunikationsformen, Orientierungs- und Mobilitätsfertigkeiten zu erwerben,
  • Lehrer/-innen, Fachkräfte und nicht-pädagogische Mitarbeiter/-innen in den Bildungseinrichtungen entsprechend aus- und fortzubilden sind.

In Deutschland ist diese Resolution im März 2009 in Kraft getreten. Damit stehen öffentliche und private Schulträger jetzt vor der Notwendigkeit, die Resolution zur schulischen Realität werden zu lassen. Umsetzungsprobleme werden seither in teilweise sachlicher, teilweise aber auch ideologiebefrachteter Form debattiert.

Dabei erweist es sich derzeit bereits in den unteren Jahrgängen der allgemeinbildenden Schulen als kaum zu lösende Aufgabe, Schüler und Schülerinnen mit den zu vermutenden, aber nicht mehr diagnostizierten Förderschwerpunkten Sprache, Lernen und Sozial-emotionale Entwicklung zu integrieren; Pädagogen sehen sich schon bei diesen Förderschwerpunkten vor große Herausforderungen gestellt, die unterschiedlich gut gemeistert werden.

… weiterlesen können Sie in der Printausgabe [Heilpädagogische Forschung 41(4), 204–210]

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aktualisiert
am 31.12.2015