Behinderte Flüchtlingskinder gehören entsprechend der EU-Richtlinie 2003/9/EG zu den „besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen“. Dennoch sind sie oft von Ausweisung bedroht, was dazu führt, dass ihnen medizinische und sonstige Leistungen versagt bleiben bzw. erst nach Monaten oder Jahren bewilligt werden.
Hisham ist seit einem Bombenangriff in seiner Heimat schwerstbehindert. Im Dezember 2012 floh seine Mutter mit ihm und seiner Schwester nach Berlin. Bis heute muss der mittlerweile 15-Jährige im Kinderwagen geschoben werden, weil die Familie immer noch auf einen Rollstuhl wartet. Dem vierjährigen Salah, der als Kind palästinensischer Eltern in Berlin geboren wurde, droht die Abschiebung in den Libanon, wo Kinder mit Down-Syndrom kaum einen Zugang zu medizinischen und sozialen Leistungen haben. Der gleichaltrige Ali leidet an einer zerebralen Parese und entwickelt wegen zu spät bewilligter Hilfsmittel Fehlstellungen in den Gelenken, die zu bleibenden Schäden mit Folgeoperationen führen.
„Es sind keine Einzelfälle! Wir waren selbst sehr erschrocken, dass es sich um ein strukturelles Problem handelt“, warnt Benita Eisenhardt von der Fachstelle MenschenKind im …
… weiterlesen können Sie in der Printausgabe [Heilpädagogische Forschung 41(3), 159–160]