Heilpädagogische Forschung
 
Bericht: Schulische Inklusion von Schülern mit Behinderung im Primarbereich der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu Südkorea
aus: Heilpädagogische Forschung Nr. 1 2013
von Ki-Heung Kim

Mit der Salamanca-Erklärung von 1994 wurde der bis dato geläufige Begriff Integration durch Inklusion ersetzt. Die integrative Pädagogik unterscheidet Kinder mit und ohne Behinderung und strebt die Eingliederung behinderter Kinder in Regeleinrichtungen an. Nach Hinz (2006) beinhaltet der Ansatz der Inklusion die Barrierefreiheit für alle Menschen in allen Lebensbereichen durch eine gleichberechtigte Wertschätzung und Akzeptanz. Inklusion geht von der Besonderheit und den individuellen Bedürfnissen eines jeden Kindes aus und erhebt den Anspruch, eine Antwort auf die komplette Vielfalt aller Kinder zu finden (vgl. Hinz, 2003, 2004; Haug, 2008).

Mit der 2006 beschlossenen UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen ist heute das gemeinsame Lernen von Schülern mit und ohne Behinderung auf der Grundlage sozialethischer, pädagogischer und rechtlicher Notwendigkeiten der Regelfall. Eine Behinderung stellt dabei nur eine Möglichkeit des Umgangs mit menschlicher Heterogenität dar. Inklusion ist zum Grundrecht beim Zusammenleben von Menschen geworden (Muth, 1992). Angesichts des globalen Trends zur schulischen Inklusion ist es angemessen, sich mit internationalen Entwicklungen zu beschäftigen, um den landeseigenen Status kritisch reflektieren zu können. Ein reflektierender Vergleich soll an dieser Stelle zwischen dem schulischen Inklusionsstatus im Primarbereich zwischen Deutschland und Südkorea vorgenommen werden ...

... weiterlesen können Sie in der Printausgabe [Heilpädagogische Forschung 39(1), 37–49]

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aktualisiert
am 11.04.2015